Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen des Reisebüros Panama am Meer.
1. – Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und dem Reisebüro als Vermittler der Reiseleistungen. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragt der Kunde das Reisebüro, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung einer Reise in Zusammenhang stehende Dienstleistung, die von einem dritten Reiseanbieter erbracht wird, zu vermitteln. Der Kunde ist an den Buchungsauftrag gebunden.
Davon getrennt wird bei der Buchung ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter und den einzelnen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Hotel etc.) entstehen, das nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros geregelt ist.
Das Reisebüro weist alle Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Reisevertrag nicht mit dem Reisebüro, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers zustande kommt. Deren Allgemeine Geschäftsbedingungen werden vor Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Kunden bestätigt werden.
Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein.
2. – Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1 – Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.
2.2 – Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des Reisebüros. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters zugrunde. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden. Mängel der Reiseleistung muss der Kunde dem jeweiligen Veranstalter gegenüber anzeigen.
2.3 – Mit Absenden der Buchung des Kunden an das Reisebüro erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden.
2.4 – Mit Annahme des Vermittlungsauftrages durch das Reisebüro, das heißt, mit der Zusendung der entsprechenden Bestätigungsmail an den Kunden, ist dieser an den Vermittlungsauftrag gebunden. Zu diesem Zeitpunkt ist ein verbindlicher Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisebüro zustande gekommen.
2.5 – Die Annahme des Vermittlungsauftrages kann
- in Textform
- per Fax
- online
- per E-Mail
erfolgen. Sofern der Auftrag von einer anderen Person als dem Kunden erteilt wird, haftet der Kunde neben dieser Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtung der angemeldeten Personen.
2.6 – Die Bestätigungsmail über die Annahme des Vermittlungsauftrages ist zu unterscheiden von der Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der durch den Kunden in Auftrag gegebenen Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.
3 – Reisepreis und Aufwendungsersatz, Aufrechnung
3.1 – Das Reisebüro ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechenden Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.
3.2 – Das Reisebüro ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für diesen zu verauslagen, soweit es dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für erforderlich hält.
3.3 – Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) kann das Reisebüro für den Kunden bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Kunden weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringeren Schäden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.
3.4 – Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.
3.5 – Aufwendungen, die dem Reisebüro nach Maßgabe vorstehender Ziffern 3.1 bis 3.4 entstehen, kann das Reisebüro auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.
3.6 – Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit das Reisebüro das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
4 – Vermittlungsentgelt, Vergütung des Reisebüros
Für die Vermittlungsleistung des Reisebüros werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten sind. Wir sind nur dann berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.
5 – Preis- und Leistungsänderungen
Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung, verweist das Reisebüro auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Diese können auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden. Ergänzend hierzu gelten die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).
6 – Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen
6.1 – Der Kunde ist verpflichtet, die Vertrags- und Reiseunterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Stellt der Kunde Abweichungen oder falsche Angaben fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf hinzuweisen. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.
6.2 – In der Regel werden dem Kunden die Reiseunterlagen direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sollten er einen Versand der Reiseunterlagen per Kurierdienst wünschen, haben er alle hieraus entstehenden Kosten sowie das Versendungsrisiko zu tragen. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten sind vom Kunden zu tragen. Sollten dem Kunden, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, bitten wir ihn sich umgehend an das zuständige Büro zu wenden.
7 – Stornierungen, Umbuchungen, Reiserücktrittsversicherung
7.1 – Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
7.2 – Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossene Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen.
8 – Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
8.1 – Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen, beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Das Reisebüro weist darauf hin, dass von ihm erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.
8.2 – Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter enthalten sind. Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.
8.3 – Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch den Kunden und seine Mitreisenden.
9 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen
Für die Durchführung sowie die Bezahlung der vom Reisebüro lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs detailliert zur Kenntnis gelangen. Der Kunde kann bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn er sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklärt, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr).
10 – Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten
10.1 – Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten wird das Reisebüro ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringt es keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn.
10.2 – Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erhebt das Reisebüro deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die auf unserer Internetseite oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.
10.3 – Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und vom Reisebüro ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.
10.4 – Als einbuchende Agentur wird das Reisebüro vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit ist es dem Kunden gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an das Reisebüro ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.
10.5 – Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.
11 – Haftung
11.1 – Soweit das Reisebüro eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet es nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.
11.2 – Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet das Reisebüro als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit das Reisebüro gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
11.3 – Das Reisebüro haftet bezüglich seiner Stellung als Reisevermittler in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Reisebüro ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet das Reisebüro in demselben Umfang.
11.4 – Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
12 – Datenschutz
Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.
13 – Schlussbestimmungen
13.1 – Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13.2 – Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz des Reisebüros in Kronberg im Taunus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Immobilien & Ferienwohnungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Panama-am-Meer / Kathia Medina-Schlick – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 – Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit für die Vermittlung von Immobilien gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.
Panama-am-Meer / Kathia Medina-Schlick ist bemüht, nur einwandfreie Objekte in Bearbeitung zu nehmen. Jeder Auftrag wird mit entsprechender Fachkunde und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns betreut. Alle Angaben werden von uns vollständig weitergegeben, basieren jedoch auf den erteilten Informationen unserer Auftraggeber.
Alle in diesem Angebot enthaltenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben beruhen auf Angaben des Verkäufers (oder eines Dritten). Der Vermittler übernimmt hierfür keine Haftung. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben können wir deshalb nicht übernehmen, dies gilt insbesondere für die Angaben nicht genehmigter Wohnflächen. Dafür haften die Auftraggeber.
2.2 – Angebot
Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Bei eigenen Fehlern haften wir ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz. Bei Abschluss eines Vorvertrages über ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt ist die vereinbarte Provision fällig und zahlbar. Das gleiche gilt auch dann, wenn der Kunde den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Hauptvertrag abschließt.
2.3 – Tätigkeit
Panama-am-Meer / Kathia Medina-Schlick ist berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden bzw. einen Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Maklern durchzuführen. Sondervereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.
2.4 – Auftragserteilung
Sobald der Auftraggeber Verhandlungen mit dem anderen Teil aufnimmt, ist auf unseren Nachweis Bezug zunehmen.
3. Vermittlungsentgelt
Unsere Provisionen entstehen für die erfolgreiche Vermittlung und Beratung, den Nachweis eines Objektes oder der ursächlichen Mitwirkung an der Vermittlung eines Objektes. Von der Ursächlichkeit der Vermittlertätigkeit wird dann gesprochen, wenn der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder einer Vermittlungstätigkeit von Panama-am-Meer / Kathia Medina-Schlick zustande gekommen ist. Die Mitursächlichkeit der Vermittlertätigkeit reicht aus.
Für die Vermittlungsleistung von Panama-am-Meer / Kathia Medina-Schlick werden keine gesonderten Gebühren berechnet, da diese in der Regel im Preis der vermittelten Immobilie bereits enthalten sind. Wir sind nur dann berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.
3.1 – Bekanntgabe
Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
3.2 – Anfechtungsklausel (Schadensersatz bei Anfechtung)
Wird der abgeschlossene Hauptvertrag aus einem Grund wirksam angefochten, den der Auftraggeber zu vertreten hat, haftet er für die entgangene Maklerprovision.
4. Haftung
4.1 – Panama-am-Meer / Kathia Medina-Schlick haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.2 – Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
5. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.